Bewerbungsprozess

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Der Artur Fischer Erfinderpreis zeichnet sowohl Schüler:innen als auch Privatpersonen aus, die sich jeweils in einem eigenen Bewerbungsportal bewerben. 

Privatpersonen können sich nur dann bewerben, wenn sie über eine Patentanmeldung oder ein Gebrauchsmuster verfügen. Schülerinnen und Schüler können sich allein oder als Gruppe bewerben, ein Patent ist hierfür nicht notwendig. 

Über das Bewerbungsportal werden alle Daten abgefragt und alle Unterlagen eingereicht. Dieses wird etwa ein Jahr vor der nächsten Preisverleihung freigeschaltet. Diese findet im Sommer statt, die Jury tagt im Frühjahr desselben Jahres.

Zunächst kann über den Quick-Check geprüft werden, ob alle Kriterien erfüllt sind. 

Häufig gestellte Fragen werden in den FAQs beantwortet.

 

Bewerbung und Quick-Check
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