Preise für private Erfinderinnen und Erfinder

In der Kategorie der privaten Erfinderinnen und Erfinder können sich alle Personen bewerben, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Baden-Württemberg haben und ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum angemeldet und erteilt bekommen haben oder ein Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet haben. Es werden drei Preise vergeben.

Preise für private Erfindungen

  1. Preis 10.000 Euro 
  2. Preis 7.500 Euro 
  3. Preis 5.000 Euro 

Bewertungskriterien für private Erfindungen

  • Innovationspotenzial der Erfindung
  • Nutzen für die Allgemeinheit / Marktpotenzial
  • Initiative bei der Umsetzung 

Bewerbung und Quick-Check
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