Häufig gestellte Fragen

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Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Teilnahme am Artur Fischer Erfinderpreis findet ihr auf dieser Seite.

Die Fragen sind in die Kategorie Schülerinnen und Schüler sowie Private Erfinderinnen und Erfinder eingeteilt. 

Solltet ihr Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, helfen wir gerne weiter! Alle Kontaktpersonen findet ihr hier

 

Häufig gestellte Fragen zum Schülerwettbewerb

Der Schülerwettbewerb ist in drei Kategorien eingeteilt: „bis Klasse 7“, „Klassen 8-10“ und „gymnasiale Oberstufe und berufliche Schulen“. Es können Schülergruppen oder Einzelpersonen teilnehmen.

Du kannst dich auch mit einer bereits bei einem anderen Wettbewerb ausgezeichneten Erfindung bei uns bewerben. Jedoch darf die Erfindung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht wirtschaftlich verwertet sein.

Nachdem die Bewerbung vollständig eingegangen ist, erhälst Du eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Teilnahmebestätigung. Diese muss unterzeichnet eingereicht werden, um die Bewerbung abzuschließen. Im Anschluss an die Jurysitzung wirst Du zeitnah über das Ergebnis informiert. Die Platzierungen werden bei der Preisverleihung vor Ort bekannt gegeben.

Bei unterschiedlichen Kategorien wird die oberste Klasse der Teilnehmer der Gruppe gewertet.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury. Bei den Schüler:innen geht es insbesondere um die Kreativität, den Nutzen sowie die Neuheit der Erfindung.

Nein. Die Jury ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Erst durch die Publikation am Tag der Preisübergabe gilt die Erfindung als veröffentlicht. Deshalb solltest Du dich rechtzeitig um entsprechende Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Designschutz, Marken) kümmern.

Der Preis ist mit insgesamt über 36.000 Euro dotiert (einschließlich private Erfinder:innen). Im Bereich der Schüler:innen gibt es in jeder Kategorie folgende Preisgelder:

1. Preis 2.000,- Euro 2. Preis 1.500,- Euro 3. Preis 1.000,- Euro Zusätzlich gibt es den mit 5.000,- Euro dotierten „Sonderpreis Ressourcen-Effizienz der Unternehmensgruppe fischer“. Neben der Anerkennung durch die Preisverleihung bietet der Wettbewerb ein Forum zum Austausch zwischen Erfinder:innen und Unternehmen

Für die Preisverleihung gibt es keine Erstattung der Fahrtkosten.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über unser Bewerbungsportal (oben rechts auf der Website).

Nein, eine wirtschaftliche Verwertung der Erfindung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht stattgefunden haben. Ein auf der Erfindung beruhendes Produkt oder Verfahren darf deshalb erst deshalb erst nach Ende der Bewerbungsfrist auf dem Markt sein.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Für Deine Bewerbung benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular sowie einen Bericht von maximal 6 Seiten über die Erfindung. Gerne können Fotos, Skizzen etc. darin enthalten sein.

Inhalt und der Gliederung kann frei ausgestaltet werden und kann beispielsweise folgendes enthalten: Angaben zum Innovationspotenzial der Erfindung, Angaben zum Nutzen für die Allgemeinheit und Angaben zur Initiative bei der Umsetzung sowie eine Zusammenfassung der Bewerbung und Fotos.

Du kannst mehrere Dateien wie Grafiken oder PDF-Dokumente hochladen, allerdings sollten diese jeweils nicht größer als 5MB sein. Die Bewerbungsunterlagen können auch in einem einzelnen PDF-Dokument zusammengefasst werden.

Nein, ein Prototyp ist nicht zwingend notwendig.

Für Schülerinnen und Schüler

Weitere FAQs zum Ablauf der Bewerbung findet ihr hier.

Der Erfinder Artur Fischer wirft sehr viele Dübel wie Konfetti in die Luft.

Häufig gestellte Fragen für private Erfinderinnen und Erfinder

Bewerben können sich private Erfinder:innen aus Baden-Württemberg und private Erfinder:innen, deren Arbeitsplatz in Baden-Württemberg liegt. Außerdem muss ein vom Patentamt geprüftes oder recherchiertes Schutzrecht vorliegen.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury. Bewertet wird nach den drei Kriterien: Innovationspotenzial, Nutzen für die Allgemeinheit und Initiative bei der Umsetzung.

Eine wirtschaftliche Verwertung der Erfindung darf noch nicht stattgefunden haben. Ein auf der Erfindung beruhendes Produkt oder Verfahren darf deshalb erst nach Ende der Bewerbungsfrist auf dem Markt sein.

Der Preis ist mit insgesamt mit insgesamt über 36.000 Euro dotiert (einschließlich Schüler:innen). Im Bereich private Erfinder:innen gibt es folgende Preisgelder: 1. Preis 10.000,- Euro 2. Preis 7.500,- Euro 3. Preis 5.000,- Euro Zusätzlich gibt es den mit 5.000,- Euro dotierten „Sonderpreis Ressourcen-Effizienz der Unternehmensgruppe fischer“. Neben der Anerkennung durch die Preisverleihung bietet der Wettbewerb ein Forum zum Austausch zwischen Erfinder:innen und Unternehmen.

Ja. Eine erneute Teilnahme ist möglich, allerdings darf der Anmeldetag der Patentanmeldung bzw. des Gebrauchsmusters nicht zu lange zurückliegen.

Über das Bewerbungsformular oben rechts auf der Website.

Sie können sich auch mit einer bereits bei einem anderen Wettbewerb ausgezeichneten Erfindung bei uns bewerben. Jedoch darf die Erfindung noch nicht wirtschaftlich verwertet sein.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular, die schutzrechtbezogenen Unterlagen (s. nächste Frage) sowie einen Bericht von maximal 6 Seiten über die Erfindung. Gerne können Fotos, Skizzen etc. darin enthalten sein.

Inhalt und der Gliederung kann frei ausgestaltet werden und kann beispielsweise folgendes enthalten: Angaben zum Innovationspotenzial der Erfindung, Angaben zum Nutzen für die Allgemeinheit und Angaben zur Initiative bei der Umsetzung sowie eine Zusammenfassung der Bewerbung und Fotos.

Sie können mehrere Dateien wie Grafiken oder PDF-Dokumente hochladen, allerdings sollten diese jeweils nicht größer als 5MB sein. Die Bewerbungsunterlagen können auch in einem einzelnen PDF-Dokument zusammengefasst werden.

bei erteilten Patenten: die Patentschrift

bei offengelegten Patentanmeldungen:

  • die Offenlegungsschrift sowie
  • den ersten Prüfungsbescheid bzw.
  • den amtlichen Recherchebericht und die darin aufgeführten Druckschriften

bei unveröffentlichten Patentanmeldungen:

  • die Patentanmeldung sowie 
  • den ersten Prüfungsbescheid bzw. 
  • den amtlichen Recherchebericht und die darin aufgeführten Druckschriften

Das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und den Arbeitnehmer:innen im Falle einer Erfindung oder eines technischen Verbesserungsvorschlags. Nach § 8 ArbnErfG kann auch eine freie Erfindung vorliegen. In der Regel ist der Arbeitgeber, i.B. vor einer Schutzrechtsanmeldung, zu informieren. Für jede/n Erfinder:in ist es daher wichtig sich früh mit dieser Thematik (i.d.R. Meldepflicht) zu befassen, um spätere Probleme zu vermeiden.

Nach Abschluss der Bewerbung ist eine unterzeichnete Teilnahmeerklärung einzureichen. Im Anschluss an das Ergebnis der Jurysitzung werden Sie zeitnah informiert. Die Platzierungen werden bei der Preisverleihung vor Ort bekannt gegeben.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Für Privatpersonen

Alle FAQs zum Bewerbungsprozess findet ihr hier.

Der Erfinder Artur Fischer mit einem alten Fotografie-Gerät, das aus mehreren großen Teilen, Lampen etc. besteht.